Haftungsausschluss bei Querverweisen
Die Stadt Blumberg ist als Inhaltsanbieter (Content Provider) für die "eigenen Inhalte", die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise ("Links") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält die Stadt Blumberg insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit, die als solche durch farbige Markierung gekennzeichnet sind. Für diese fremden Inhalte ist sie nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d. h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.
"Links"
Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen. Die Stadt Blumberg hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Sie ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihrem Angebot verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn sie feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem sie einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird sie den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihr dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage der Stadt Blumberg von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.
Annahme verschlüsselter elektronischer Post
Die Stadt Blumberg kann aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine verschlüsselten E-Mails entschlüsseln. Falls Sie uns vertrauliche Informationen senden wollen, bitten wir Sie, hierzu die Briefpost zu verwenden.
Annahme signierter elektronischer Post
Leider kann die Stadt Blumberg aus technischen und organisatorischen Gründen zurzeit noch keine elektronischen Signaturen auf Echtheit und Gültigkeit prüfen. Wir können derzeit weder verschlüsselte noch signierte elektronische Post empfangen. Dies hat zur Folge, dass Sie Dokumente, die einem Schriftformerfordernis unterliegen, das heißt der persönlichen Unterschrift, nicht in elektronischer Form übersenden können. Wir bitten Sie deshalb, in diesen Fällen auf die papiergebundene Kommunikation auszuweichen.
Hinweisgeberschutzgesetz: Rechtsverstöße vertraulich melden
Sollten Sie Kenntnis davon erlangen, dass Beschäftigte der Stadtverwaltung Blumberg im Dienst rechtswidrig handeln, kann dies bei den zuständigen Stellen gemeldet werden.
Interne Meldestelle zum Hinweisgeberschutz
Datenschutzbeauftragte der Stadt Blumberg
Persönlich während den Öffnungszeiten oder telefonisch Telefonnummer: 07702 51126
Auf der rückwärtigen Seite des Rathauses, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg befindet sich einen Briefkasten, der für schriftliche Meldungen zur Verfügung steht.
Sollten Sie über die interne Meldestelle nichts erreichen, wenden Sie sich bitte an unten aufgeführte Meldestelle.
Oder Sie kontaktieren unter Anwendung des Hinweisgeberschutzgesetzesdie offizielle externe Meldestelle des Bundesamtes für Justiz
Das Hinweisgeberschutzgesetz gewährt Ihnen als Hinweisgeberin oder Hinweisgeber (Whistleblower) umfangreichen Schutz, sofern Sie zu folgenden Personen gehören:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch deren Arbeitsverhältnis bereits beendet ist)
- Stellenbewerberinnen und Stellenbewerber, Praktikantinnen und Praktikanten, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte der Stadt
- Selbstständige, die Dienstleistungen für die Stadt erbringen.
- Freiberuflerinnen und Freiberufler, Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer, Unterauftragnehmerinnen und Unterauftragnehmer der Stadt
- Lieferanten der Stadt und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Bitte beachten Sie, dass die externe Meldestelle nur für die Meldung von Rechtsverstößen genutzt werden kann. Melden Sie sich dort nur, wenn Sie sich weitgehend sicher sind, dass ein rechtlicher Verstoß vorliegt.
Widersprüche, Klagen oder sonstige Rechtsmittel gegen an Sie gerichtete Bescheide oder Verfügungen übermitteln Sie bitte an die im jeweiligen Bescheid genannte Adresse.
Für sonstige allgemeine Hinweise, Beschwerden oder Anregungen kontaktieren Sie die Stadtverwaltung bitte über die jeweiligen Fachbereiche oder über die zentralen Kontaktdaten der Stadt.
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