Entwicklungsprogramm ländlicher Raum
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) hat das Land Baden-Württemberg über das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer, Gemeinden und Städte geschaffen. Voraussetzung für eine Förderung sind kommunale Aufnahmeanträge. Lebendige Ortskerne zu erhalten, zeitgemäßes Leben und Wohnen zu ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung zu sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze zu schaffen sind hierbei die zentralen Ziele. Aktive Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern, die interkommunale Zusammenarbeit und Beiträge zum Ressourcen- und Klimaschutz sind von besonderer Bedeutung.
Zuwendungsempfangende können neben den Kommunen auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Weitere Informationen folgen, sobald das Jahresprogramm 2025 ausgeschrieben ist. Die Ausschreibung erfolgt erfahrungsgemäß Mitte des Jahres. Bitte beachten Sie auch die entsprechenden Hinweise im Mitteilungsblatt.
Ausschreibung Jahresprogramm 2026 (ELR)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ausschreibung Jahresprogramm 2026
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2026 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) mit Bekanntmachung vom 23. Mai 2025 im Staatsanzeiger ausgeschrieben.
Das ELR
Mit dem ELR bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die strukturelle Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden. Gefördert werden Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten ermöglichen, eine wohnortnahe Versorgung mit Waren und Dienstleistungen sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Ziel des Jahresprogramms 2026 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert.
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Wo liegen die Förderschwerpunkte?
Im Förderschwerpunkt Grundversorgung steht die Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen Bedarfs im Vordergrund. Gefördert werden unter anderem Dorfgasthäuser, Dorfläden, Metzgereien und Bäckereien. Zur Grundversorgung können auch Arztpraxen, Apotheken und andere Dienstleistungen im Gesundheitsbereich gehören. Investitionen von Kleinstunternehmen der Grundversorgung und für Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen können mit einem Fördersatz von bis zu 30 % (ggf. 35 % bei zusätzlichem CO2-Speicherzuschlag) gefördert werden.
Im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung werden die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.Bei eigengenutzten wohnraumbezogenen Projekten liegt der Regelfördersatz bei 30 %. Der Höchstbetrag pro Wohneinheit beträgt bei Modernisierungen, Umbauten und Aufstockungen max. 50.000 €, bei Umnutzungen bis zu 60.000 €. Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € pro eigengenutzter Wohneinheit gefördert. Für den Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung wird etwa die Hälfte der im Jahresprogramm 2026 zur Verfügung stehenden Mittel eingesetzt. Auch in den an den Ortskern angrenzenden Baugebieten (bis zur Erschließung in den 70er-Jahren) ist die Förderung möglich.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen (mit bis zu 100 Mitarbeitern) unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störender Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel. Unternehmensinvestitionen können mit einem Fördersatz von bis zu 15 % gefördert werden.
CO2-Speicherzuschlag
Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2 bindende Baustoffe im Tragwerk wie z.B. Holz einsetzt, kann einen Förderzuschlag von 5 % auf den Regelfördersatz und eine erhöhte Maximalförderung bekommen, sofern dies nach beihilferechtlichen Bestimmungen der EU möglich ist.
Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens29.08.2025 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Klieber, Tel. 07702/51-131, E-Mail: julia.klieber@stadt-blumberg.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen. Wir bitten Sie, uns die vollständigen Unterlagen fristgerecht digital sowie eine Ausfertigung in Schriftform zukommen zu lassen.
In der Kernstadt Blumberg ist aufgrund der städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahme „Stadtmitte II“ eine ELR-Förderung nur in den Förderschwerpunkten „Arbeiten“ und ,,Grundversorgung‘‘ außerhalb des abgegrenzten Sanierungsgebietes zulässig.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
Blumberg, den 27.05.2025
ELR unterjährige Einplanungen (Rückflussmittelrunde)
Das Ministerium für Ernährung Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat über eine unterjährige Einplanung von ELR-Mitteln, die sogenannte Rückflussmittelrunde im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) informiert. Es gibt keine speziellen weitergehenden Vorgaben zur Schwerpunktsetzung, d. h. es gelten weiterhin die Schwerpunkte der ELR-Programmausschreibung für das Programmjahr 2025 vom 31.Mai 2024.
Die Höhe der zur Verfügung stehenden Mittel ist im Vergleich zur Hauptrunde sehr begrenzt. Das genaue zur Verfügung stehende Zuschussvolumen ist uns nicht bekannt.
In den Programmvorschlag des Regierungspräsidiums Freiburg können nur zeitlich besonders dringliche Projekte mit einer besonderen strukturellen Bedeutung aufgenommen werden. Bei Antragsabgabe muss der Stand der Baugenehmigung angegeben werden. Projekte mit bereits vorliegender Baugenehmigung genießen in Bezug auf die zeitliche Dringlichkeit einen Vorteil. Projekte, bei denen kurzfristig nach dem Abgabetermin die Baugenehmigungen in Aussicht stehen, können grundsätzlich ebenfalls noch an der Bewertung teilnehmen. Aufnahmeanträge bzw. Projekte, die in der Programmentscheidung vom 07.03.2025 nicht zum Zuge kamen, können unter den o. g. Kriterien nochmals abgegeben und bearbeitet werden.
Wir möchten darauf hinweisen, dass aufgrund des engen Zeitplans alle
erforderlichen Angaben vollständig beim Abgabetermin vorliegen müssen.
Abgabetermin ist am 13.05.2025 um 12:00 Uhr. Sollten Sie ein Projekt planen, für das
eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Klieber, Tel.
07702/51-131, E-Mail: julia.klieber@stadt-blumberg.de, um die erforderlichen
Unterlagen abzustimmen. Wir bitten Sie, uns die vollständigen Unterlagen
fristgerecht digital sowie eine Ausfertigung in Schriftform zukommen zu lassen.
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