Ausschreibung Jahresprogramm 2024 (ELR)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) Ausschreibung Jahresprogramm 2024
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das Jahresprogramm 2024 zum Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ausgeschrieben.
- Das ELR
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderinstrument zur Stärkung und Weiterentwicklung des Ländlichen Raums in Baden- Württemberg. Ziel des ELR ist die integrierte Strukturentwicklung. Jedes geförderte Projekt ist im Jahr der Programmaufnahme zu beginnen und leistet in einem der vier Förderschwerpunkte Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten oder Gemeinschaftseinrichtungen einen Beitrag zur Strukturverbesserung der Gemeinden.
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken.
Deshalb erhält das ELR mit der aktuellen Programmausschreibung eine neue klimapolitische Ausrichtung. Noch mehr als bisher steht künftig der Klimaschutz und die -anpassung im Mittelpunkt der Förderung. Schon heute trägt das ELR maßgeblich zum Klima- und Ressourcenschutz bei. Besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen werden die Möglichkeiten im ELR genutzt, um weitere wirkungsvolle Akzente in diesem Bereich zu setzen.
DieaktuelleProgrammausschreibungsowieweitere allgemeine Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter InfoAntragstellungbeirp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
In der Kernstadt Blumberg ist aufgrund der städtebaulichen Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahme „Stadtmitte II“ eine ELR- Förderung nur beim Förderschwerpunkt „Arbeiten“ und außerhalb des abgegrenzten Sanierungsgebietes zulässig.
- Antragsverfahren
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten auch die privaten Projekte.
Das MLR entscheidet im Frühjahr 2024 über die Aufnahme in das ELR. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die zeitnah im Anschluss an die Förderentscheidung im Frühjahr 2024 umgesetzt und davor nicht begonnen worden sind.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 18.08.2023 bei der Gemeinde vorliegen.
Sollten Sie ein Projekt planen, für das eine Förderung in Frage kommen könnte, so wenden Sie sich an Frau Julia Neidhart, Tel. 07702/51-131, E-Mail: julia.neidhart@stadt-blumberg.de, um die erforderlichen Unterlagen abzustimmen.
Wir bitten Sie, uns die vollständigen Unterlagen digital sowie eine Ausfertigung in Schriftform zukommen zu lassen.
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