Bebauungsplan "Aitental IV und Änderung Aitental I-III" Beteiligung als Behörde oder sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 24. November 2022 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu o.g. Bebauungsplans gefasst und beschlossen die frühzeitige Anhörung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sofern Ihre Aufgaben durch den Bebauungsplan berührt werden und Sie eine Beteiligung am Verfahren wünschen, bitten wir Sie nun im Auftrag und im Namen der Stadt Blumberg gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplanes, spätestens bis zum 16. Januar 2023, schriftlich Stellung zu nehmen.
Sollten Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich äußern, gehen wir davon aus, dass die von Ihnen wahrzunehmenden öffentlichen Belange durch diesen Bauleitplan nicht berührt werden. Fristverlängerungen sind nur in Absprache mit der Stadt Blumberg möglich.
Außerdem werden Sie gebeten, der Stadt Blumberg über die von Ihnen beabsichtigten oder bereits eingeleiteten Planungen oder sonstigen Maßnahmen sowie über deren zeitliche Abwicklung, soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gebietes von Bedeutung sein könnte, Aufschluss zu geben.
Bitte senden Sie Ihre Stellungnahme direkt an das Büro FRITZ & GROSSMANN - UMWELTPLANUNG an folgende Adresse:
FRITZ & GROSSMANN - UMWELTPLANUNG
Wilhelm-Kraut-Str. 60
72336 Balingen
E-Mail: s.kempka@grossmann-umweltplanung.de
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