Leistungen: Stadt Blumberg

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
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land in sicht AG
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt BLumberg
Genutzte Technologien
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Europäische Union

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Förderung für Energiesparberatung bei Wohngebäuden beantragen

Sind Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Wohngebäudes? Möchten Sie dieses energetisch sanieren oder modernisieren? Dann können Sie eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert diese durch Zuschüsse.

Sie haben ein Gebäude gemietet oder gepachtet? Mit einer schriftlichen Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin können Sie die geförderte Energiesparberatung ebenfalls in Anspruch nehmen.

Gefördert werden Beratungen, die sich umfassend auf folgende Bereiche beziehen:

  • den baulichen Wärmeschutz
  • die Wärmeerzeugung und -verteilung unter Einschluss der Warmwasserbereitung und
  • die Nutzung erneuerbarer Energien

Ergänzend zur Beratung sind Empfehlungen zur Stromeinsparung und thermografische Untersuchungen förderfähig.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Qualifizierte und anbieterunabhängige Ingenieure/Architekten oder Ingenieurinnen/Architektinnen beziehungsweise Gebäudeenergieberater oder Gebäudeenergieberaterinnen erstellen das Gutachten.
  • Das Gutachten erfolgt im Auftrag
    • der Haus- und Wohnungseigentümer und -eigentümerinnen,
    • der Mieter oder Mieterinnen beziehungsweise der Pächter oder Pächterinnen von Gebäuden oder
    • von kleinen und mittleren Unternehmen (weniger als 250 Beschäftigte beziehungsweise weniger als 50 Millionen Euro Umsatz; für landwirtschaftliche Betriebe gilt eine Umsatzgrenze von 1 Million Euro).
  • Das Gebäude
    • befindet sich in Deutschland,
    • wird zu mehr als 50 Prozent zu Wohnzwecken genutzt und
    • wurde mit einer vor 1995 erteilten Baugenehmigung errichtet.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an antragsberechtigte Energieberater oder Energieberaterinnen. Diese müssen vor Beginn der Beratung die Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen.

Anhand der Bauunterlagen und eines Vor-Ort-Termin erstellt der Energieberater oder die Energieberaterin einen Beratungsbericht. Der Bericht enthält ausführliche technische Hinweise für die energetische Sanierung Ihres Gebäudes. Beispielsweise wird erklärt, ob eine

  • Verbesserung des Wärmeschutzes bauphysikalisch sinnvoll erscheint,
  • Umstellung oder Erneuerung der Heizungsanlage empfehlenswert ist oder
  • Nutzung erneuerbarer Energien in Betracht kommt.

Der Beratungsbericht muss aufzeigen, wie das Gebäude durch energetische Sanierung auf ein von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördertes Effizienzhaus-Niveau gebracht werden kann. Der Bericht muss dabei sowohl die schrittweise als auch die energetische Sanierung in einem Zug darstellen.

Der Energieberater oder die Energieberaterin schätzt auch die Kosten für die Umsetzung solcher Maßnahmen und errechnet die Wirtschaftlichkeit der Investition. Die Beratung muss jedoch unabhängig von Anbietern und deren Produkten erfolgen.

Sie müssen schriftlich mit Angabe des Datums bestätigen, dass

  • Sie den Beratungsbericht oder das Gutachten erhalten haben und
  • der Energieberater oder die Energieberaterin Ihnen die Ergebnisse erläutert hat.

Unterlagen

wenn Sie das Gebäude gemietet oder gepachtet haben: schriftliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Eigentümerin

Kosten

Der von Ihnen zu zahlende Betrag ist mindestens so hoch wie der staatliche Zuschuss. Die Umsatzsteuer müssen Sie alleine tragen.

Der staatliche Zuschuss beträgt

  • für Ein- und Zweifamilienhäuser: EUR 400,00
  • für Gebäude ab drei Wohneinheiten: EUR 500,00
  • für Stromeinsparberatung: EUR 50,00
  • je Thermogramm: EUR 25,00, höchstens EUR 100,00 für thermografische Untersuchungen

Der Energiesparberater oder die Energiesparberaterin muss den Zuschuss auf der Rechnung ausweisen. Der von Ihnen zu zahlende Betrag verringert sich dann um diesen.

Bearbeitungsdauer

Der Energiesparberater oder die Energiesparberaterin muss die Beratung innerhalb von sechs Monaten ab Erstellung des Zuwendungsbescheids abschließen.

Zuständigkeit

das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 23.07.2014 freigegeben.