Leistungen: Stadt Blumberg

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
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land in sicht AG
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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land in sicht AG

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Genutzte Technologien

Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt BLumberg
Genutzte Technologien
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Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

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E-Rechnung beim Zentralen Rechnungseingang des Landes einreichen

Wenn Ihr Unternehmen öffentliche Aufträge für Behörden des Landes oder sonstige teilnehmende öffentliche Auftraggeber erbringt, können Sie elektronische Rechnungen beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg (ZRE) einreichen.

Folgende Übertragungskanäle können Sie für das Einreichen der elektronischen Rechnung nutzen:

  • Hochladen/Upload
  • E-Mail
  • PEPPOL (seit dem 14. März 2022)

Ihre elektronischen Rechnungen werden automatisiert auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden sie dem Rechnungsempfänger anhand der Leitweg-ID bereitgestellt.
Die Leitweg-ID bekommen Sie von Ihrem Auftraggeber, sie muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.

Damit Sie Ihre elektronische Rechnungen einreichen können, müssen diese bestimmte Anforderungen erfüllen.

Sie müssen

  • maschinenlesbar sein und
  • in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen (als XML-Dokument, Bilddatei reicht nicht, PDF-Dokument nur, wenn es die Spezifikation ZUGFeRD erfüllt).

Seit dem 1. Januar 2022 sind Sie verpflichtet, elektronische Rechnungen zu stellen, wenn Sie Leistungen für die öffentliche Verwaltung auf Landesebene erbringen. Davon ausgenommen sind Rechnungen, die

  • den Betrag von EUR 1.000 netto nicht überschreiten (und bis zum 31.12.2025 ausgestellt wurden) oder
  • geheimhaltungsbedürfte Rechnungsdaten aufweisen.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung auf kommunaler Ebene.

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen im Originalformat elektronisch aufbewahren müssen.

Voraussetzungen

  • Sie erbringen Leistungen für
    • Behörden des Landes oder
    • sonstige öffentliche Auftraggeber, die am ZRE teilnehmen (z.B. Hochschulen oder Kommunen)
  • Die elektronische Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format (als XML-Dokument) vorliegen, das eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht; Bilddatei genügt nicht, PDF-Dokument nur, wenn es die Spezifikation ZUGFeRD erfüllt.
  • Die elektronische Rechnung muss darüber hinaus folgende Anforderungen erfüllen:
    • Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931)
    • Anforderungen der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg und
    • Anforderungen der aktuell gültigen Nutzungsbedinungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg

Verfahrensablauf

Sie können Ihre elektronischen Rechnungen

  • durch E-Mail senden,
  • direkt hochladen oder
  • seit dem 14. März 2022 mittels PEPPOL beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg einbringen.
    Das PEPPOL eDelivery Network ist ein europäisches Transportnetzwerk für den Austausch von Dokumenten mit der öffentlichen Verwaltung.

Die Übermittlung Ihrer elektronischen Rechnung über den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg erfolgt folgendermaßen:

  • Ihre eingebrachte elektronische Rechnung wird automatisch auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
  • Anschließend wird Ihre geprüfte elektronische Rechnung dem Rechnungsempfänger zum Abruf bereitgestellt.
  • Geben Sie stets die Leitweg-ID an, die Sie von Ihrem Auftraggeber bekommen haben.
  • Ihre Rechnung gilt als dem Rechnungsempfänger zugestellt, sobald sie erfolgreich beim Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg eingebracht wurde.

Folgende Formate sind für rechnungsbegründende Unterlagen zulässig:

  • PDF-Dokumente
  • Bilder (PNG, JPG)
  • Textdateien (CSV)
  • Excel-Tabellendokumente (XLSX)
  • OpenDocument-Tabellendokumente (ODS)

Stimmen Sie andere Formate im Vorfeld ihrer Verwendung mit dem jeweiligen Rechnungsempfänger ab. Rechnungen dürfen einschließlich der rechnungsbegründenden Unterlagen einen Maximalumfang von 15 Megabyte (MB) nicht überschreiten und maximal 100 rechnungsbegründende Unterlagen aufweisen.

Fristen

Es gelten die mit Ihrem Auftraggeber vereinbarten Rechnungsfristen.

Unterlagen

Rechnungsbegründende Unterlagen können Sie als Anlage in die Rechnung einbetten oder von ihr referenzieren.
Für die Referenzen auf rechnungsbegründende Unterlagen werden die Protokolle HTTP und HTTPS unterstützt.

Kosten

keine

Hinweis: Wenn Sie ein Dienstleistungsunternehmen zur Übermittlung von Rechnungen wählen, können durch dieses Dienstleistungsunternehmen Kosten anfallen.

Bearbeitungsdauer

  • Entgegennahme, formale Prüfung und Bereitstellung einer elektronischen Rechnung für die adressierte Behörde: in der Regel wenige Sekunden.
  • Bearbeitung und fachliche Prüfung: abhängig vom Rechnungsempfänger

Sonstiges

Der Zentrale Rechnungseingang Baden-Württemberg nimmt elektronische Rechnungen im Standard XRechnung und in anderen Formaten, die den Anforderungen der Europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) entsprechen, entgegen.
Der Standard XRechnung wurde von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) herausgegeben. XRechnung ist eine Konkretisierung ("Core Invoice Usage Specification" beziehungsweise "CIUS") der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung (EN 16931) und steht nicht in Konkurrenz zur europäischen Norm.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

11.04.2024 Innenministerium Baden-Württemberg