Leistungen: Stadt Blumberg

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Google Ireland Limited
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Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Toubiz
Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
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land in sicht AG
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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land in sicht AG

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Bei der rein informativen Nutzung der Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur die personenbezogenen Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt. Wenn Sie unsere Website betrachten möchten, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen unsere Website anzuzeigen und die Stabilität und Sicherheit zu gewährleisten:

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  • vom Browser übermittelter User-Agent
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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt BLumberg
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Europäische Union

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Ergänzungsschule - Betrieb anzeigen

Ergänzungsschulen bieten im Gegensatz zu Ersatzschulen Bildungsgänge und Abschlüsse an, die an öffentlichen Schulen nicht angeboten werden.

Sie ergänzen damit das öffentliche Schulwesen , z.B. Schulen zur Ausbildung im Bereich Wirtschaftskorrespondenz oder Schulen für Ergotherapie und Podologie.

Voraussetzungen

  • Der Unternehmer sowie die Vertretungsbefugten müssen persönlich zuverlässig sein.
  • Die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren (z.B. bauliche Voraussetzungen, Hygieneeinrichtungen) müssen eingehalten werden.

Verfahrensablauf

Den Betrieb einer Ergänzungsschule müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Angaben über das Unternehmen - bei Einzelpersonen:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit
  • Angaben über das Unternehmen - bei Personengesellschaften:
    • Vor- und Zuname
    • Geburtstag und -ort
    • Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder
  • Angaben über das Unternehmen - bei juristischen Personen:
    • Name, Art und Sitz
    • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort sowie Staatsangehörigkeit der geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Personen
  • Bezeichnung der Schule
    Ergänzungsschulen dürfen keine Bezeichnung führen, die eine Verwechslung mit einer Ersatzschule hervorrufen kann.
  • Ort, an dem die Schule errichtet werden soll
  • Lage des Schulgebäudes
  • Anzahl, Art und Größe der Unterrichtsräume
  • Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort der Schulleitung und aller Lehrkräfte
  • Angaben über Lehrgegenstände, Lehrziel, Aufbau und Ausbildungsdauer
  • Bezeichnung der Unterrichtsfächer

Die Bestätigung der Anzeige erfolgt schriftlich. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, kann die Ergänzungsschule auch untersagt werden. Die zuständige Stelle kann bestimmten Personen eine Tätigkeit als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise als Lehrkraft an der Ergänzungsschule untersagen. Dies ist dann der Fall, wenn diese Personen für die Ausübung dieser Tätigkeit nicht geeignet erscheinen.

Die Fortführung einer Ergänzungsschule kann untersagt werden, wenn

  • die Schule nicht den Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit vor Schäden und Gefahren entspricht oder
  • der Unternehmer oder die vertretungsberechtigten Personen nicht die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

Sollten nach erfolgter Bestätigung der Anzeige Änderungen eintreten, müssen Sie die zuständige Stelle davon unterrichten.

Fristen

Die Eröffnung einer Ergänzungsschule müssen Sie rechtzeitig vor dem geplanten Unterrichtsbeginn anzeigen.

Unterlagen

  • Lebenslauf des Einzelunternehmers oder der Einzelunternehmerin
  • bei juristischen Personen: Lebenslauf aller geschäftsführenden und vertretungsberechtigten Mitglieder und Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
  • Lebenslauf und Personalbögen des Schulleiters oder der Schulleiterin und der Lehrkräfte
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Bei Wohnsitz in Deutschland:
    • Bei Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus dem Heimatland der antragstellenden Person, die nachweisen, dass sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzt.
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrags
      • bei Partnergesellschaften: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
    • Bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
  • Nachweis über die Befähigung der Lehrkräfte zur Unterrichtserteilung
    Dieser Nachweis kann entfallen, wenn die Person als Schulleiter oder Schulleiterin beziehungsweise Lehrkraft an einer öffentlichen Schule unterrichtet.
  • Lehrplan
  • Erklärung darüber, in welcher Weise die gesundheitliche Überwachung der Lehrkräfte und der Schüler erfolgt

Im Einzelfall kann die genehmigende Behörde weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit zu treffen.

Hinweis: Das Führungszeugnis kann für Personen, die im Dienst einer Gemeinde, eines Landkreises, des Landes, des Bundes stehen entfallen. Das gilt auch für Personen, die bei einer Körperschaft oder Anstalt öffentlichen Rechts beschäftigt sind.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Daher sind für jeden davon ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig.

Kosten

EUR 150,00 - 1.000,00

Sonstiges

Ergänzungsschulen, die Prüfungen nach genehmigten Prüfungsvorschriften abhalten möchten, müssen staatlich anerkannt werden.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium (als obere Schulaufsichtsbehörde), in dessen Bezirk die Schule ihren Standort hat

Freigabevermerk

Stand: 06.05.2021
Verantwortlich: Kultusministerium, Sozialministerium Baden-Württemberg