Leistungen: Stadt Blumberg

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Meta Platforms Ireland Ltd.
4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Google LLC
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Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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Google Ireland Limited
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Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
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land in sicht AG
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Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO

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land in sicht AG

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datenschutz@land-in-sicht.de

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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Bei Ihrer Kontaktaufnahme mit uns über das Kontaktformular werden die von Ihnen mitgeteilten Daten von uns gespeichert, um Ihre Fragen zu beantworten, bzw. Ihr Anliegen zu bearbeiten. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO auf der Basis des berechtigten Interesses, Ihnen eine Möglichkeit zur unkomplizierten und elektronischen Kontaktaufnahme und Kommunikation zu geben. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Daten löschen wir, nachdem die Speicherung nicht mehr erforderlich ist, oder schränken die Verarbeitung ein, falls gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt BLumberg
Genutzte Technologien
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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Genehmigung einer Luftfahrtveranstaltung beantragen

Wenn Sie eine Luftfahrtveranstaltung ausrichten wollen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Luftfahrtveranstaltungen sind öffentliche Veranstaltungen, Wettbewerbe oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind.

Voraussetzungen

Sie müssen die fliegerischen Sachkunde des Veranstaltungsleiters durch geeignete Dokumente nachweisen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Genehmigung schriftlich beantragen. Das Antragsformular können Sie im Internet herunterladen.

Nach Eingang der Unterlagen hört das Regierungspräsidium Stuttgart die Deutsche Flugsicherung (DFS) sowie die Träger öffentlicher Belange an. Daher ist es zwingend notwendig, mit dem Antrag das beabsichtigte Flugprogramm vorzulegen. Spätere Änderungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Ergeben sich aus den Stellungnahmen keine Bedenken und sind alle weiteren Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie die Genehmigung in Form eines schriftlichen Bescheides.

Fristen

  • mindestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung: Antrag mit dem vorläufig geplanten Flugprogramm
  • spätestens acht Tage vor Beginn der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.

Unterlagen

  • bei Antragstellung: geplantes Flugprogramm
  • Acht Tage vor der Veranstaltung: das endgültige Flugprogramm mit Namen der Teilnehmer und amtl. Kennzeichen der teilnehmenden Luftfahrzeuge.
  • maßstäbliche Karte des Geländes mit Eintragung
    • des Vorführraumes,
    • der Zuschauerlinie und
    • der Standorte der Rettungskräfte bzw. Feuerwehr
  • Sicherheitskonzept bzw. Notfallplan
  • Protokolle der Gespräche mit Feuerwehr bzw. Rettungskräfte
  • Nachweis der Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • wenn Eintrittsgelder erhoben werden: Nachweis einer Bodenunfallversicherung
  • Nachweis über regelmäßiges Training der teilnehmenden Kunstflugpiloten und -pilotinnen
  • Vorlage des geplantes Kunstflugprogramm
  • wenn der Veranstalter nicht auch Flugplatzbetreiber ist: Einwilligung des Flugplatzbetreibers
  • bei sonstigen Geländen: Nachweis des Benutzungsrechts
  • wenn die Veranstaltung außerhalb eines Flugplatzes stattfindet:
    • Karte im Maßstab 1:25000 und
    • Lageplan im Maßstab 1:1500 bis 1:5000 mit eingezeichnetem Veranstaltungsgelände
      In den Plan müssen Sie Lage und Abmessungen des Veranstaltungsgeländes sowie die Standorte der Rettungskräfte und des ärztlichen Personals sowie Parkplätze und die Absperrungen einzeichnen.
    • Gutachten über die Eignung des Veranstaltungsgeländes
  • auf Anforderung der zuständigen Stelle: zusätzlich
    • besondere Flugbetriebsanweisung bezüglich der Veranstaltung
    • Luftfahrerscheine bzw. Kopie der Luftfahrerscheine der beteiligten Luftfahrzeugführerinnen und Luftfahrzeugführer
    • Vereinbarungen der Veranstalterin oder des Veranstalters mit
      • den Luftfahrerinnen und Luftfahrern beziehungsweise Luftfahrtunternehmen,
      • sonstigen an den Flugvorführungen in der Luft und am Boden Beteiligten und
      • den Haftpflicht- und Unfallversicherten

Kosten

Zwischen EUR 50,00 und EUR 10.300, je nach Größe der Veranstaltung

Sonstiges

Keine Genehmigung brauchen Sie für Luftfahrtveranstaltungen mit Flugmodellen und nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten, wenn diese

  • einer Verkehrszulassungspflicht unterliegen und
  • keine Fluggäste befördern,
  • soweit sie im Rahmen einer bereits erteilten Aufstiegserlaubnis teilnehmen.

Rechtsgrundlage

Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO):

  • § 16 Luftraumordnung
  • § 20 Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
  • § 21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
  • § 37 Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln

Luftverkehrsgesetz (LuftVG):

  • § 24 Abs. 1

Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO):

  • §§ 73 ff Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen

Zuständigkeit

Regierungspräsidium Stuttgart für ganz Baden-Württemberg

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen, was Sie bei der Planung von Veranstaltungen möglicherweise beachten müssen, finden Sie auf unseren Seiten zu folgenden Themen:

  • "Erlaubnis für Veranstaltungen (Straßenverkehr)"
  • "Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (innerorts)"
  • "Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung (außerorts)"

Freigabevermerk

08.10.2024 Regierungspräsidium Stuttgart