Leistungen: Stadt Blumberg

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Zweck und berechtigtes Interesse sind die Sicherstellung der Stabilität, Funktionalität und Sicherheit unserer Website.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt BLumberg
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Tierseuchenkasse Baden-Württemberg - landwirtschaftliche Nutztiere anmelden

Wenn Sie als Tierhalter oder Tierhalterin neu mit der Tierhaltung beginnen, müssen Sie unter anderem Ihre Tiere bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg anmelden.
Dies gilt sowohl für landwirtschaftliche Nutztiere, als auch Tiere zur privaten Nutzung (zum Beispiel Reitpferde).

Meldepflichtig sind unabhängig vom Geschlecht und Alter:

  • Pferde (einschl. Fohlen, dazu gehören Groß- und Kleinpferde und Ponys)
  • Rinder (einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel)
  • Schweine (einschließlich Mini-, Hängebauch- und Microschweine)
  • Schafe - zu beachten ist:
    • Schafe die bis 9 Monate alt sind, sind meldepflichtig
    • Schafe die 10 Monate alt und älter sind, sind melde- und beitragspflichtig
  • Hühner einschließlich Küken, dazu gehören auch Hähne, Schlacht- und Masttiere
  • Truthühner/Puten einschließlich Küken, dazu gehören auch Hähne, Schlacht- und Masttiere
  • Bienen und Ableger (wenn nicht über einen Imkerverein gemeldet, der entweder dem Landesverband Badischer Imker e.V. oder dem Landesverband Württembergische Imker e.V. angeschlossen ist)

Ausnahmen:

  • Tierhalter mit bis zu 25 Stück Hühner und/oder Truthühner, die nur diese und keine anderen beitragspflichtigen Tiere halten
  • Gefangen gehaltene Wildtiere
  • Tiere, die dem Land BW gehören
  • Tiere, die nur vorübergehend (bis zu 6 Mon.) in BW stehen und in einem anderen Bundesland bei einer Tierseuchenkasse gemeldet sind. Dies ist nach Aufforderung nachzuweisen
  • Tiere, die im Erhebungszeitraum nicht länger als 6 Monate gehalten werden (z.B. Tierklinik, Beritt)

Zu welchem Zweck die Tiere gehalten werden, ob gewerblich, als landwirtschaftlicher Betrieb oder aus privaten Gründen, ist für die Melde- und Beitragspflicht unerheblich.

Voraussetzungen

  • Der Standort der Tiere muss in Baden-Württemberg sein.
  • Der Tierhalter oder die Tierhalterin ist melde- und beitragspflichtig (zum Beispiel bei Pensionstierhaltung der Stallbetreiber oder die Stallbetreiberin, an den oder die Sie Ihre Boxenmiete bezahlen).
  • Die Tierhaltung muss bei der örtlich zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) registriert sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldung schriftlich durch Post, Fax oder online bei der Tierseuchenkasse einreichen. Meldungen per Telefon werden nicht berücksichtigt.

Bei formloser Meldung müssen Sie angeben,

  • ab welchem Zeitpunkt (Monat und Jahr) wie viele Tiere je Art (Gesamtanzahl je Tierart) gehalten werden und
  • wo die Tiere untergebracht sind (Anschrift des Stalls, sofern diese von der Wohnanschrift abweicht).

Sie erhalten im Anschluss an die Meldung eine Tierbesitzernummer. Diese müssen Sie bei allen Folgemeldungen angeben. Folgemeldungen sind:

  • jährliche Tierbestandsmeldung
  • Änderung des Tierbestands
  • Adressänderung

Eine weitere Möglichkeit zur Anmeldung bei der Tierseuchenkasse besteht über die Anlage C des Antrags auf Registrierung bei der jeweils zuständigen unteren Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt). Das Veterinäramt gibt die ausgefüllten Anlagen an die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg weiter.

Fristen

Sie müssen die Aufnahme der Tierhaltung innerhalb von zwei Wochen bei der Tierseuchenkasse anzeigen. Bestimmte Änderungen im Tierbestand müssen sie sofort anzeigen.

Hinweis: Wenn Sie sich über die Anlage C des Antrags auf Registrierung beim jeweils zuständigen Veterinäramt registrieren, müssen Sie dies vor Beginn der Tätigkeit tun. Änderungen müssen Sie sofort anzeigen.

Unterlagen

ausgefülltes Formular "Neuanmeldung bei der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg"

Kosten

Für bestimmte Tiere müssen Sie einen jährlichen Beitrag an die Tierseuchenkasse zahlen.
Die Angaben zu den Beiträgen finden Sie auf den Internetseiten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg. Die Beiträge sind nach Tierart unterteilt.

Bearbeitungsdauer

Sie erhalten in der Regel innerhalb von wenigen Tagen Ihre Tierbesitzernummer.

Sonstiges

Tierhalter und Tierhalterinnen sind verpflichtet, zum 1. Januar eines jeden Jahres die Anzahl der im Bestand vorhandenen Schweine, Schafe und Ziegen bei der HIT-Datenbank (über den Landesverband Baden-Württemberg für Leistungsprüfungen in der Tierzucht e.V. (LKV)) anzuzeigen.

Die Meldung muss bis zum 15. Januar des Jahres erfolgt sein. Weitere Informationen zur Tierkennzeichung erhalten Sie im Portal des LKV.
Die PIN für die Onlinemeldung erhalten Sie im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Steuerung und Koordinierung von EU-Maßnahmen (SEU)).

Hinweis: Registrierungspflichtig über die untere Tiergesundheitsbehörde ist vor allem die Haltung von:

  • Rindern
  • Schweinen
  • Schafen
  • Ziegen
  • Einhufern (Pferde, Esel)
  • Hühnern
  • Truthühnern
  • Gänsen
  • Enten
  • Fasanen
  • Perlhühnern
  • Tauben
  • Wachteln
  • Laufvögeln
  • Fischen in Aquakultur
  • Bienen und Hummeln
  • Gehegewild
  • Kameliden

Zuständigkeit

die Tierseuchenkasse Baden-Württemberg (Anstalt des öffentlichen Rechts)

Für die Registrierung der Tierhaltung ist die untere Tiergesundheitsbehörde (Veterinäramt) zuständig.

Vertiefende Informationen

Wenn Sie sich angemeldet haben und die Beiträge pünktlich bezahlen, erhalten Sie eine Vielzahl von Leistungen. Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg und in den Leistungsbeschreibungen:

Freigabevermerk

13.09.2023 Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg