Ab 01. September 2024
Wiedereinrichtung der Grundbucheinsichtsstelle ab dem 01.09.2024
Die Stadt Blumberg freut sich, die Aktivierung der Grundbucheinsichtsstelle bekanntzugeben. Nach Personalengpässen beim Stadtbauamt, kann ab dem 01.09.2024 die Grundbucheinsichtsstelle durch Sebastian van Wambeke und Ramona Kienzle für die Bürgerinnen und Bürger wieder angeboten werden.
Funktion der Grundbucheinsichtsstelle
Die Grundbucheinsichtsstelle ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, wichtige Informationen über Grundstücke und Immobilien in der Gemeinde einzuholen. Hierzu gehören insbesondere:
- Einsichtnahme in das Grundbuch: Bürger können hier relevante Informationen zu Eigentumsverhältnissen, Belastungen, Grunddienstbarkeiten und weiteren Eintragungen in Erfahrung bringen. Diese Informationen sind besonders wichtig bei Kauf- oder Verkaufsverhandlungen von Immobilien, bei der Planung von Bauvorhaben oder zur Klärung von Erbrechtsfragen.
- Beratung und Unterstützung: Die Mitarbeiter der Grundbucheinsichtsstelle stehen für Fragen rund um das Grundbuch zur Verfügung und können bei Bedarf auf weiterführende Ansprechpartner verweisen, wie etwa Notare oder Rechtsanwälte.
- Vorbereitung von Anträgen: Die Grundbucheinsichtsstelle bietet Unterstützung bei der Antragsstellung zur Eintragung von Änderungen im Grundbuch. Dazu zählen unter anderem die Eintragung von neuen Eigentümern, die Löschung von Hypotheken oder die Eintragung von Grunddienstbarkeiten.
- Grundbuchauszug: Auf Wunsch können beglaubigte Kopien von Grundbucheinträgen angefertigt werden, die beispielsweise für amtliche Zwecke oder zur Vorlage bei Banken benötigt werden.
Bitte beachten Sie:
- Grundbuchauszüge dürfen nicht per E-Mail versandt werden.
- Unterschriftsleistungen, die für das Ausland bestimmt sind, können nicht vorgenommen werden.
- Vornahme von Änderungen und Eintragungen in ein Grundbuch sowie für Beratungsleistungen ist die Grundbucheinsichtsstelle nicht berechtigt.
Hierfür wenden Sie sich bitte an das:
Amtsgericht Villingen-Schwenningen
Grundbuchamt
Carlo-Schmid-Straße 7/9
78050 Villingen-Schwenningen
Auch die Einsichtnahme in die Grundakten ist nur über das Grundbuchamt (Amtsgericht Villingen-Schwenningen) oder beim Grundbuchzentralarchiv in Kornwestheim möglich.
Sprechzeiten der Grundbucheinsichtsstelle
Die Sprechzeiten der Grundbucheinsichtsstelle finden im Rathaus II, Trauzimmer, Hauptstraße 52 statt. Vorherige Terminvereinbarungen sind gewünscht, da dadurch unnötige Wartezeiten vermieden werden können. Bitte wenden Sie sich an die unten aufgeführten Ansprechpartner.
Die Grundbucheinsichtsstelle hat jeden ersten Donnerstag eines jeden Monats von 14:00 – 17:30 Uhr Sprechzeiten. Sollte dies ein Feiertag sein, ist die Grundbucheinsichtsstelle am darauffolgenden Donnerstag geöffnet).
Ihre Ansprechpartner:
Stadtbauamt - Sebastian van Wambeke
Telefonnummer: Tel.: 07702/51-165
E-Mail: grundbucheinstichtsstelle@stadt-blumberg.de
sebastian.vanwambeke@stadt-blumberg.de,
Vertretung:
Kämmerei - Ramona Kienzle
Telefonnummer: Tel.: 07702/51-134
E-Mail: grundbucheinstichtsstelle@stadt-blumberg.de
ramona.kienzle@stadt-blumberg.de
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei Bedarf an die Grundbucheinsichtsstelle zu wenden und diesen Service zu nutzen.
Weitere Informationen zur Gurndbucheinsichtsstelle finden Sie hier.
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