Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Aitental IV und Änderung Aitental I-III“
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Aitental IV und Änderung Aitental I-III“
Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Aitental IV und Änderung Aitental I-III“
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Blumberg hat am 25. Mai 2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Aitental IV und Änderung Aitental I-III“ mit den dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der bereits rechtskräftige Bebauungsplan „Aitental“ besitzt eine Größe von ca. 0,66 ha und umfasst vollständig die Flurstücke Nr. 356, 357, 358 und 359.
Der ebenfalls bereits rechtskräftige Bebauungsplan „Aitental II“ umfasst vollständig die Flurstücke Nr. 363/1, 363/2, 363 und 364 und wird um das bisher unbeplante Flurstück 361 erweitert. Die Gesamtgröße beläuft sich auf ca. 1,45 ha.
Das neu ausgewiesene Wohngebiet „Aitental IV“ umfasst vollständig die Flurstücke Nr. 349, 351, 352 und 353 sowie teilweise das Flurstück 342 (Aitrachstraße) und besitzt eine Größe von ca. 1,68 ha.
Für den Planbereich ist der Entwurf des Bebauungsplanes vom 12. Mai 2023 maßgebend. Er ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Bebauungsplanes vom 12. Mai 2023
Ziele und Zwecke der Planung
Die Stadt Blumberg beabsichtigt im Stadtteil Riedböhringen mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Aitental IV“ ein ca. 1,76 ha großes Wohngebiet auszuweisen. Planungsrechtlich ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) nach § 4 BauNVO vorgesehen.
Das zukünftige Wohngebiet soll mit Einzel- und Doppelhäusern sowie mit Geschosswohnungsbauten bzw. Mehrfamilienhäusern bebaut werden. Als Grundlage für die Bebauungsplanaufstellung dient ein städtebaulicher Entwurf.
Das Wohngebiet soll seinen Bewohnern in einer landschaftlich ansprechenden Umgebung einen möglichst attraktiven Wohnraum bieten. Individuelle Baufreiheit, familiengerechte und ruhige Wohnlage im Grünen sowie Schaffung einer besonderen Atmosphäre stehen im Vordergrund der Planung.
Das zukünftige Wohngebiet grenzt östlich an ein Gewerbegebiet an. Hierbei handelt es sich um die rechtkräftigen Bebauungspläne „Aitental“ und „Aitental II“. Um die Verträglichkeit in immissionsschutzrechtlicher Hinsicht herzustellen, sollen die beiden Gewerbegebiete im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung in Mischgebiete geändert werden. Dies entspricht auch der tatsächlichen Nutzung im Gebiet, die aus mehreren Wohnhäusern und nicht störenden Gewerbebetrieben, besteht. Es handelt sich im Wesentlichen um verschiedene Handwerksbetriebe. Während der südliche Teil („Aitental“) bereits vollständig bebaut ist, bestehen im nördlichen Teil („Aitental II“) noch mehrere Baulücken.
Beim Flurstück 361, das sich zwischen den beiden Baugebieten befindet, handelt es sich um einen unbeplanten Innenbereich. Das Areal soll im Zuge der Bebauungsplanaufstellung in den Geltungsbereich aufgenommen werden und durch Übernahme der planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften dem Baugebiet „Aitental II“ zugeordnet werden.
Die planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sollen in ihren Grundzügen erhalten bleiben. Geändert wird vor allem die Art der baulichen Nutzung von einem Gewerbegebiet in ein Mischgebiet sowie der Flächenumgriff der Baugrenzen, die an die Bestandsbebauung angepasst werden und weitere Wohn- und Gewerbeflächen ermöglichen.
Die Aitrachstraße (Flurstück 342), die südlich an das zukünftige Wohngebiet „Aitental IV“ angrenzt ist Bestandteil des Bebauungsplans „Aitental III“. Um die Erschließung in diesem Bereich zu optimieren, wird die Straße in den Geltungsbereich des Wohngebiets eingebunden bzw. überplant. Auf diese Weise kann das zukünftige Neubaugebiet bestmöglich an die bestehende Ortslage angeschlossen werden.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan der Stadt Blumberg weist den Bereich des Bebauungsplans „Aitental IV“ als geplante gemischte Baufläche und die Bebauungspläne „Aitental“ und „Aitental II“ größtenteils als gewerbliche Baufläche im Bestand aus.
Das Plangebiet ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und wird daher im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Anhörung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) sind bereits erfolgt.
Berücksichtigung der Umweltbelange
Die Ergebnisse der Umweltprüfung einschließlich der Eingriffs- und Ausgleichsbilanz, die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und eine Natura 2000 Vorprüfung sind als Anlage dem Bebauungsplan beigefügt.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom
15. Juni 2023 bis einschließlich 17. Juli 2023
im Rathaus der Stadt Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg statt. Eine Einsichtnahme in die Unterlagen ist werktags während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Das Rathaus ist bis auf die gesetzlichen Feiertage zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.
Außerdem können die Unterlagen auf den Internetseiten der Stadt Blumberg unter folgender URL eingesehen werden:
www.stadt-blumberg.de/rathaus-service/ausschreibungen-bekanntmachungen/oeffentliche-bekanntmachungen
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu bietet sich u.a. die Möglichkeit, während der Auslegungsfrist die Stellungnahmen im Rathaus schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorzubringen oder per E-Mail (bauamt@stadt-blumberg.de) oder per Briefpost (Stadtverwaltung Blumberg, Hauptstraße 97, 78176 Blumberg) einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 6 BauGB die nicht fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Bestandteil der Auslegung ist der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Plan und Text mit gemeinsamer Begründung, der Umweltbericht mit Grünordnungsplan und Plananhang, der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung und einer Natura 2000 Vorprüfung sowie die Synopse – Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Anhörung.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und Bestandteil der ausgelegten Unterlagen:
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 12.05.2023 mit Informationen zu den Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch (insbesondere die Auswirkungen auf seine Gesundheit und die Wohn- und Erholungsfunktionen), Tiere und Pflanzen (insbesondere die Auswirkungen auf deren Lebensraum), Boden (insbesondere die Auswirkungen der Flächenversiegelung), Wasser (Auswirkungen auf Grund- und Oberflächenwasser und die Verwendung des anfallenden Niederschlagswassers), Klima/Luft (Auswirkungen auf die Kaltluft- und Frischluftproduktion), Landschaft und Landschaftsbild (die Auswirkungen über die Beeinträchtigung als Folge des Vorhabens) und die Auswirkungen auf Kultur und sonstige Sachgüter.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) vom 12.05.2023 mit Informationen zu den Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie, insbesondere den betroffenen Vogel- und Fledermausarten und den Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.
- Natura 2000 Vorprüfung vom 12.05.2023 mit Informationen zu den Auswirkungen auf das westlich gelegene Vogelschutzgebiet „Wutach und Baaralb“
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen sind zum Vorentwurf eingegangen und können ebenfalls während der Auslegungszeit eingesehen werden:
- Landratsamt Scharzwald-Baar-Kreis - Landwirtschaftsbehörde zu den festgelegten naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen
- Landratsamt Scharzwald-Baar-Kreis – Amt für Abfallwirtschaft zu dem Erfordernis den Erdmassenausgleich im Rahmen der Planung zu berücksichtigen
- Landratsamt Scharzwald-Baar-Kreis – Amt für Umwelt, Wasser und Bodenschutz zur Entwässerung des Plangebiets, insbesondere die Ableitung des unverschmutzten Oberflächenwassers sowie zu den Aspekten Starkregen und Hochwasserschutz
- Landratsamt Scharzwald-Baar-Kreis – Untere Naturschutzbehörde/ Landesnaturschutzverband BW e.V. zu den erforderlichen natur- und artenschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen
In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung (Ortschaftsrat/Gemeinderat) beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Stellungnahme oder der betroffenen Personen ausdrückliche und offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern die Stellungnahme ohne Absenderangaben abgegeben werden, ergeht keine persönliche Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Blumberg, 31. Mai 2023
gez. Markus Keller
Bürgermeister
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