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Stadt Blumberg

Vereinfachter Lärmaktionsplan – Bekanntmachung Öffentlichkeit über Beschluss

Die Stadt Blumberg hat am 21.10.2021 die Aufstellung des Lärmaktionsplanes im vereinfachten Verfahren beschlossen. Der Gemeinderat hat der Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz zugestimmt.

Der Vereinfachte Lärmaktionsplan lag in der Zeit vom 24.01. bis einschließlich 25.02.2022 im Rathaus der Stadt Blumberg öffentlich aus.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind seitens der Bürgerschaft 2 Stellungnahmen eingegangen. Seitens der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind 6 Stellungnahmen eingegangen. Aufgrund der Stellungnahmen ergibt sich kein Bedarf einer inhaltlichen Anpassung des LAP. Es wird angeregt, in der kommenden Stufe 4 der Lärmaktionsplanung (ab Mitte 2022) für Blumberg zusätzliche Maßnahmen zur Lärmminderung in einem qualifizierten Lärmaktionsplan zu prüfen (und voraussichtlich festzusetzen).

Der vereinfachte Lärmaktionsplan der Stadt Blumberg wurde am 28.04.2022 im Gemeinderat beschlossen. Im Lärmaktionsplan der Stadt Blumberg sind keine neuen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zur Lärmreduzierung festgelegt.

Der Lärmaktionsplan in seiner Beschlussfassung kann im Rathaus der Stadt Blumberg zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Blumberg, den 29.04.2022
gezeichnet Markus Keller, Bürgermeister

http://www.stadt-blumberg.de//unsere-stadt/aktuelle-projekte/vereinfachter-laermaktionsplan