Seite drucken
Stadt Blumberg

Innenstadtsanierung in der Stadt Blumberg

Im Rahmen des Bundes-Länder-Programms Soziale Stadt erhält die Stadt Blumberg Förderung in Höhe von 600.000 € für die Kulisse  „Stadtmitte II“. Eigentümer eines Gebäudes im Sanierungsgebiet haben die Möglichkeit Fördermittel durch Bund/Land für eine Aufwertung  zu beantragen.

Was kann gefördert werden?

  • Haustechnische Verbesserungen
    z.B. Sanitäre, Heizungs-, lüftung- und elektrotechnische Verbesserungen in Wohnungen und Gebäuden
  • Wohnungstechnische Verbesserungen
    z.B. Veränderung der Raumnutzung, der Größe und der Orientierung von Räumen; Verbesserung der Belichtung und Belüftung, Schaffung von Wohnungsabschlüssen; Verbesserung im Sanitärbereich, alten- bzw. behindertengerechter Ausbau
  • Bautechnische und energetische Verbesserungen
    Erhöhung der Wärmedämmung und des Schallschutzes an Dach, Wänden, Decken und Fußböden, Festern und Türen

Voraussetzungen für eine Förderung:

  • Das Gebäude befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
  • Die Sanierungsziele sind zu beachten
  • Die Maßnahme wurde vorher mit der Stadt und der STEG abgestimmt
  • Die Maßnahme ist wirtschaftlich
  • Das Alter, sowie die Restnutzungsdauer des Gebäudes muss mind. 30 Jahre betragen
  • Vor Baubgeinn bzw. vor Abbruch ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Stadt abzuschließen

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Am 25. September 2018 fand eine Informationsveranstaltung für Eigentümer / Pächter / Mieter im Untersuchungsgebiet statt.

Im Oktober / November wurde eine schriftliche Befragung der Eigentümer und Betriebsinhaber durchgeführt. Bei der Befragung wurden Eigentumsverhältnisse, Bewertung des Gebäudes, Altersstruktur, etc. abgefragt.

Am 21. Februar 2019 wurde die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes durch den Gemeinderat beschlossen.

Am 19. März 2019 fand eine Auftaktveranstaltung zur Innenstadtsanierung um 19:00 Uhr in der Stadthalle Blumberg statt.

Fördersätze

Erneuerungszuschuss Modernisierungs-, Instandsetzungs- & Umnutzungsmaßnahmen

Gebäude mit Wohnnutzung, gewerblicher Nutzung

  • max. 30 % der berücksichtigungsfähigen Kosten
  • Deckelung bei max. 30.000 €

Gebäude mit besonderer Bedeutung

  • max. 35 % der berücksichtigungsfähigen Kosten
  • Deckelung bei max. 35.000 €

Gebäude mit Denkmalschutz

  • max. 50 % der berücksichtigungsfähigen Kosten
  • Deckelung bei max. 40.000 €

Zuschuss für Abbruch Abbruch, Abbruchfolgekosten & Abbruchnebenkosten

Abbruch und Wiederaufbau eines neuen Gebäudes

  • max. 100 % der berücksichtigungsfähigen Kosten
  • Deckelung bei max. 30.000 €

Nur Abbruch

  • max. 50 % der berücksichtigungsfähigen Kosten
  • Deckelung bei max. 20.000 €
http://www.stadt-blumberg.de//unsere-stadt/aktuelle-projekte/innenstadtsanierung