Zur Wahl der Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Hier können Sie den Wahlschein beantragen:
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie bitte in das Antragsformular ein. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Bitte beachten Sie, dass mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor der Bundestagswahl begonnen werden kann.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per
E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen,
Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen im Bürgerservice wenden.
Weitere Infos zur Wahl finden Sie hier.
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