Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Am 23. Februar 2025 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Alle Informationen der Bundeswahlleiterin finden Sie hier.
Weitere Informationen finden Sie hier:
- Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltage
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist und
- seit mindestens drei Monaten, also seit dem 23.11.2024 in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Deutsche wahlberechtigt, die im Ausland leben (sogenannte „Auslandsdeutsche“).
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.
Wählen kann nur,
- wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis der Gemeinde/Stadt ihrer Wohnung (Inhaber mehrerer Wohnungen der Gemeinde/Stadt, in der sie die Hauptwohnung innehaben) eingetragen, in der sie am 12.01.2025 bei der Meldebehörde gemeldet sind.
- Die Gemeinden/Städte machen spätestens am 30.01.2025 öffentlich bekannt, wo und während welcher allgemeinen Öffnungszeiten an den Tagen vom 03.02.2025 bis 07.02.2025 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, während welcher Zeiten und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können und wie durch Briefwahl gewählt wird. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
- Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist, oder beim Wahlamt nachfragen.
Informationen zur Briefwahl
Zur Wahl der Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung tragen Sie bitte in das Antragsformular ein. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Bis Mittwoch, 19.02.2025 - 15.00 Uhr:
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt – Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per
E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen,
Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Zusätzliche Öffnungszeiten des Bürgerbüros für Briefwähler
Bundestagswahl am 23.02.2025
Briefwahlunterlagen können bis Freitag, den 21.02.2025, 15.00 Uhr beantragt werden, wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Das Bürgerbüro, Rathaus II, Hauptstraße 52 ist deshalb zusätzlich zu den normalen Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch von 14.00 bis 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) wie folgt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen und ggf. direkte Ausübung der Briefwahl geöffnet:
Freitag, den 07.02.2025 von 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 14.02.2025 von 8.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, den 21.02.2025 von 8.30 bis 15.00 Uhr
Am Samstag, den 22.02.2025 und Sonntag, den 23.02.2025, können nur noch in Ausnahmefällen, wie z. B. wenn wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter sehr schwierigen Umständen aufgesucht werden kann, Briefwahlunterlagen beantragt werden.
Dafür ist das Bürgerbüro am Samstag, den 22.02.2025 von 10.00 bis 12.00 Uhr telefonisch unter 07702/51-141 zu erreichen und am Wahltag, den 23.02.2025 ist das Bürgerbüro von 14.00 bis 15.00 Uhr geöffnet.
Die Wahlbriefe können bis am Sonntag, den 23.02.2025, 18.00 Uhr in den Briefkasten der Stadt Blumberg, Rathaus I, Hauptstraße 97 oder Rathaus II, Hauptstraße 52, eingeworfen werden. Später eingehende Wahlbriefe können nicht mehr berücksichtigt werden.
Sofern die Wahlbriefe über die Deutsche Post AG an das Rathaus gesendet werden, ist unbedingt die Postlaufzeit zu beachten, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig bis zum Wahltag zugestellt werden.
Wir bitten um Beachtung dieser Hinweise.
Informationen zum Wahlrecht von im Ausland lebenden Deutsche
Sofern Sie im Ausland gemeldet sind und an der Bundestagswahl teilnehmen möchte, finden Sie hier alle wichtigen Informationen, wie Sie an der Bundestagswahl teilnehmen können.
Öffentliche Bekanntmachungen
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird - ebenfalls kostenlos - eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.
Nutzung des Kurierwegs auch bei Auslandsurlaub
Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 hat das BMI mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt nicht nur den sogenannten Auslandsdeutschen, sondern auch hiesigen Wahlberechtigten, die Urlaub im Ausland machen, zur Erleichterung der Wahlteilnahme die Nutzung des amtlichen Kurierwegs für die Briefwahl ermöglicht. Generell ist auch „im Urlaubsfall“ Voraussetzung, dass der Wahlberechtigte die Kurierwegnutzung vorher mit der zuständigen Auslandsvertretung abspricht. Ist dies erfolgt, kann er in seinem Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheins angeben, dass die Briefwahlunterlagen über die Kurieradresse des Auswärtigen Amtes an die ausgewählte Auslandsvertretung versendet werden sollen. Insofern unterscheidet sich das weitere Verfahren nicht von den Auslandsdeutschen, die den Kurierweg nutzen wollen. Mit welchen Ländern bzw. dortigen Städten mit einer Auslandsvertretung ein Kurieraustausch stattfindet, lässt sich der Tabelle auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin in der Rubrik „Deutsche im Ausland / Nutzung des amtlichen Kurierweges“ entnehmen.
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