Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
Am 26. September 2021 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Es werden in insgesamt 299 Wahlkreisen mittels einer Erststimme (Direktkandidat/in) und einer Zweitstimme (Landesliste) die Mitglieder des neuen Bundestags gewählt. Es sind 598 Bundestagsmandate zu vergeben. Hinzu kommen noch die Überhangs- und Ausgleichsmandate.
Wählen gehen kann jeder volljährige deutsche Staatsbürger, der zum Zeitpunkt der Wahl seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaft ist. Voraussetzung für die Wahlberechtigung ist deshalb, dass der Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland spätestens am 26. Juni 2021 erfolgt ist. Auch im Ausland lebende Deutsche können wahlberechtigt sein.
Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis von Amts wegen ist der 42. Tag vor der Wahl (§ 16 Abs. 1 der Bundeswahlordnung). Dies ist der 15. August 2021.
Bei dieser Bundestagswahl sind rund 60,4 Millionen Deutsche wahlberechtigt, darunter ca. 2,8 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.
Jeder Wahlberechtigte hat zwei Stimmen, von 8 bis 18 Uhr können die Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen in ihrem lokalen Wahlbüro abgeben. Gewählt werden kann zuvor auch schon mit Wahlschein durch Briefwahll.
Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl
- Informationen der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
- Informationen des Bundeszentrale für politische Bildung
- PM: Übersicht der Wahllokale (PDF-Datei)
- PM: Zusätzliche Öffnungszeiten (PDF-Datei)
Öffentliche Bekanntmachungen
- Wahlbekanntmachung (PDF-Datei)
Hier finden Sie das Hygienekonzept für die Bundestagswahl
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