Informationen für Reiserückkehrer
Welche Regelungen gelten bei der Einreise?
Es gelten die Regelungen der Coronavirus-Einreiseverordung der Bundesrebuplik Deutschland, diese finden sie hier.
Welche Gebiete sind als Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet ausgewiesen?
Hier finden Sie eine Übersicht: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Sie sind Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet?
Jede/r Einreisende hat sich unter folgendem Link bei der Einreise zu registrieren:
https://www.einreiseanmeldung.de/#/
Sollte dieser Link nicht funtionieren, ist die Ersatzmitteilung ausgefüllt zuzusenden:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Infoblatt/Anlage_2_Ersatzmitteilung.pdf (PDF-Datei)
Welche Tests werden anerkannt?
Antigen-Teste zum direkten Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 werden grundsätzlich aus allen Ländern anerkannt, sofern sie die von der WHO empfohlenen Mindestkriterien für die Güte von SARS-CoV-2-Ag-Schnellteste erfüllen. Hierzu zählen Teste, die eine ≥80% Sensitivität und ≥97% Spezifität, verglichen mit PCR-Tests, erreichen. Dies muss auf dem Testergebnis schriftlich von dem behandelnden Arzt bestätigt sein. Das Testergebnis muss auf Papier oder in einem elektronischen Dokument in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegen und nach der Einreise bei uns vorlegt werden.
Gibt es Ausnahmen in der Quarantänepflicht?
Ja, je nach Aufenthaltsgrund im Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet oder Virusvarianten-Gebiet gibt es auch Ausnahmen. Diese finden Sie unter der Coronavirus-Einreiseverordnung