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Stadt Blumberg

Förderrichtlinien der Stadt Blumberg

Der Stadt Blumberg unterstützt die Vereine bei Ihrer Vereinsarbeit und hat deswegen ausführliche Förderrichtlinien für Vereine ausgearbeitet. Die Förderrichtlinien beinhalten verschieden Antragsmöglichkeiten:

Kinder- und Jugendförderung

Die Kinder- und Jugendförderung kann pro aktivem, minderjährigem Mitglied eines Vereins beantragt werden. Der beantragende Verein muss beim Amtsgericht als eingetragener Verein (e. V.) geführt werden.

Investitionsförderungen

Hier unterstützt die Stadt Blumberg gemeinnützig anerkannte eingetragene Vereine bei Investitionen bis zu € 5.000,00. Die Investitionen müssen unmittelbar dem Vereinszweck dienen. Die Investitionen dürfen bei Antragstellung weder begonnen noch abgeschlossen sein.

Investitionsförderungen einer Baumaßnahme

Eine Baumaßnahme wird grundsätzlich bis zu einem Wert in Höhe von € 10.000,00 von Seiten der Stadt Blumberg gefördert.

Hinweis

Alle Anträge sind bis spätestens 30. Juni des jeweiligen Kalenderjahres bei der Stadt Blumberg einzureichen. Unvollständig eingereichte Anträge können leider nicht geprüft werden.

Bei Fragen dürfen Sie gerne mit dem Hauptamt Kontakt aufnehmen.

http://www.stadt-blumberg.de//leben-wohnen/vereine-verbaende/foerderrichtlinien-der-stadt-blumberg