21.03.2020
Das Corona-Virus verbreitet sich auch in Blumberg sehr schnell. Das Virus ist gefährlich. Das Virus ist ganz klein, man kann es nicht sehen.
Es gibt noch kein Medikament dagegen. Es gibt immer mehr Menschen, die vom Corona-Virus krank werden.
Die vielen Ansteckungen müssen aufhören, denn:
Dann kann es sein, dass viele Menschen sterben. In anderen Ländern ist das schon passiert.
Das Ziel ist:
Gefährdete Menschen sind Menschen, die eine Vor-Erkranung haben. Zum Beispiel an der Lunge, den Bronchien, dem Herzen, den Muskeln, sie haben Diabetes, eine Organ-Verpflanzung oder eine Infektions-Krankheit. Auch alte Menschen sind gefährdet.
Deshalb gibt es strenge Regeln:
1. Geschäfte und Lebensmittel
Folgende Geschäfte sind geöffnet:
Das sind zum Beispiel: Supermarkt, Getränkemarkt, Tee-Laden, Kaffee-Laden, Gemüse-Händler, Süßigkeiten-Verkauf, Obst-Händler, Tante-Emma-Laden, Bäckerei, Metzgerei.
Diese Geschäfte dürfen zu normalen Öffnungszeiten offen haben und Kunden bedienen. Außerdem sind geöffnet:
Folgende Geschäfte und Läden sind geschlossen: Alle Geschäfte und Läden, die nicht genannt sind. Zum Beispiel: Bekleidung
2. Gaststätten, Restaurants, öffentliche Einrichtungenund Plätze
An öffentlichen Plätzen dürfen maximal 2 Personen zusammen stehen oder zusammen sitzen. Ausnahme: Eltern und ihre Kinder
Folgende Einrichtungen sind geschlossen: Cafés, Gaststätten und Restaurants sind geschlossen. Das Liefern und Abholen von Essen-Bestellungen ist erlaubt.
Bars, Musik-Clubs, Tanz-Lokale, Bordelle sind geschlossen. Prostitution ist verboten.
Bibliotheken, Museen, Kinos, Theater und Schwimm-Bäder sind geschlossen. Die vhs ist geschlossen. Alle Veranstaltungen sind abgesagt. Zum Beispiel: Ausstellungen, Feste, Fußballspiele, Konzerte, Messen, Sport-Veranstaltungen.
Es dürfen keine Partys im Freien oder auf Plätzen stattfinden. Spiel-Hallen, Spiel-Banken und Wett-Büros sind geschlossen.
Turn- und Sport-Hallen, Trainings-Hallen und Vereins-Anlagen, private Fitness-Studios, Yoga-Studios und Pilates-Studios sind geschlossen.
Es gibt eine Ausnahme: Einrichtungen für Physio-Therapie und Kranken-Gymnastik sind geöffnet. Sie dürfen nur besucht werden, wenn Sie ein Rezept vom Arzt haben. Und wenn Sie gesund sind.
3. Weitere öffentliche Einrichtungen
Krankenhaus, Pflegeheim, Seniorenheim und Wohnheime für Menschen mit Behinderung sind für Besucher geschlossen. Im Einzelfall ist eine Ausnahme möglich, zum Beispiel: Ein Kind muss begleitet werden. Eine Person liegt im Sterben.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung sind geschlossen. Tages- und Begegnungs-Stätten sind geschlossen.
Bildungs-Einrichtungen: Schulen, Kinder-Gärten, Kitas und Kindertages-Pflege sind geschlossen. Ganz wenig Familien erhalten eine Notfall-Betreuung.
Spiel-Plätze und Bolz-Plätze: Alle Plätze sind geschlossen.
Friedhöfe: Alle Feier-Hallen sind geschlossen. Beerdigungen finden statt.
4. Stadt-Verwaltung und Gemeinderat
Das Blumberger Rathaus und die Ämter der Stadt-Verwaltung sind für persönliche Besuche geschlossen. Die Mitarbeiter sind erreichbar. Wenn Sie etwas sehr Dringendes klären müssen, rufen Sie an. Die Telefon-Nummer lautet: 07702/51-0.
Alle Sitzungen des Gemeinde-Rats und der Ortschaftsräte sind abgesagt.
Bitte beachten Sie:
Die Regeln sind streng. Manche Regeln tun weh. Aber sie sind sehr wichtig. Dadurch soll die Bevölkerung geschützt werden. Wie lange die Regeln genau dauern, kann im Moment noch nicht gesagt werden. Es hängt davon ab, wie die Krankheit sich entwickelt.
Die Polizei und das Ordnungs-Amt kontrollieren, dass jeder die Regeln einhält. Die Polizei wird Personen anzeigen, wenn sie die Regeln nicht einhalten. Die Personen müssen dann eine hohe Strafe bezahlen:
Geld-Strafe: Bis 25.000,-Euro
Haft-Strafe: Bis mehrere Jahre
Halten Sie sich ganz dringend auch an diese Regeln:
Anmerkung:
Die Informationen haben die Kolleginnen und Kollegen von der Stadt Stuttgart zusammengefasst. Der Städtetag hat sie uns zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!