Energieausweis
Wer heute ein Gebäude oder eine Wohnung neu vermieten oder verkaufen möchte benötigt einen Energieausweis. Mit dem Energieausweis für Gebäude kann schon bei Bau, Kauf oder Anmietung die Energieeffizienz eines Gebäudes und die damit verbundenen energetischen Kosten der Nutzung einer Immobilie abgeschätzt werden.
Welche Varianten des Energieausweises gibt es?
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Hier wird der mittlere Brennstoffverbrauch der letzten drei Jahre zu Grunde gelegt und auf die Nutzfläche des gesamten Gebäudes bezogen. Bei einem Gebäude mit vielen Wohneinheiten ergibt dies einen hinreichend genauen Wert. Aber je weniger Wohneinheiten einem Gebäude sind, desto stärker wird der Kennwert vom individuellen Nutzerverhalten beeinflusst.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Da der Energieverbrauch in kleineren Wohneinheiten stark vom Nutzerverhalten beeinflusst wird, muss hier der Energiebedarf auf der Grundlage der normierten Bedingungen ermittelt werden um aussagekräftige Werte zu erhalten.
Wer braucht einen Energieausweis?
Verkäufer und Vermieter von Wohneinheiten müssen Interessenten seit 01. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen; wurde das Gebäude nach 1965 errichtet, begann die Pflicht am 01. Januar 2009.
In großen öffentlichen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr muss der Energieausweis an hervorgehobener Stelle ausgehängt werden.
Alle gewerblich genutzten Gebäude (Nichtwohngebäude) brauchen seit Juli 2009 bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis.
Die Gültigkeit eines Energieausweis beträgt 10 Jahre.
Wer in den eigenen vier Wänden wohnt und nicht vermietet oder verkauft benötigt keinen Energieausweis.
Energierelevante Gesetze und Anforderungen
Wer heute sein Gebäude energetisch sanieren, seine Heizungsanlage austauschen oder einen Neubau erstellen möchte, muss folgende Gesetze und Verordnungen beachten: