Leistungen: Stadt Blumberg

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4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Dublin, D02X525, Ireland

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  • Meta Platforms Ireland Ltd.
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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Die mein.toubiz elements sind Modulwidgets mit Ergebnisseite und Detailseite, die als Plugin in Webseiten integriert werden.
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land in sicht AG
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BITE GmbH
Die BITE GmbH ist ein Full-Service-Anbieter innovativer Recruiting Software. Sowohl die Software-Entwicklung als auch die Datenhaltung finden exklusiv in Deutschland statt. Als einer der wenigen Anbieter für Bewerbermanagement Software sind wir ISO 27001 zertifiziert und erfüllen damit die höchsten Sicherheitsstandards. Unsere Produkte und Dienstleistungen entwickeln wir kontinuierlich weiter, um Ihren aktuellen und zukünftigen Ansprüchen und Bedürfnissen in vollem Umfang gerecht zu werden.
Verarbeitungsunternehmen
BITE GmbH
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Neben der rein informatorischen Nutzung unserer Website bieten wir verschiedene Leistungen an, die Sie bei Interesse nutzen können. Dazu müssen Sie in der Regel weitere personenbezogene Daten angeben, die wir zur Erbringung der jeweiligen Leistung nutzen und für die die zuvor genannten Grundsätze zur Datenverarbeitung gelten.

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Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutz@b-ite.de oder unserer Postadresse mit dem Zusatz „der Datenschutzbeauftragte“.

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt BLumberg
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Europäische Union

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Frauen- und Kinderschutzhaus - Unterbringung in Anspruch nehmen

Frauen- und Kinderschutzhäuser sind rund um die Uhr erreichbare Einrichtungen. In ihnen können gewaltbetroffene Frauen mit ihren Kindern unterkommen, um Schutz und Beratung zu erhalten. In Baden-Württemberg gibt es 43 Frauen- und Kinderschutzhäuser. In ihnen arbeiten Fachkräfte, die im Umgang mit Frauen, die von ihrem Partner misshandelt werden, kompetent und erfahren sind. Die Hilfe und Unterstützung umfasst vor allem psychosoziale Beratung zur Bewältigung der Gewaltsituation.

Darüber hinaus gibt es Hilfe bei Antragstellungen wie z.B. auf Bundeselterngeld oder Landeserziehungsgeld, Hilfe im Umgang mit Behörden, rechtliche Informationen, Begleitung zu Terminen und Vermittlung weiterer Ansprechpersonen. Außerdem bieten Frauen- und Kinderschutzhäuser auch ambulante und telefonische Beratung an und können an spezialisierte Fachberatungsstellen weitervermitteln.

Voraussetzungen

Ihnen und Ihren Kindern droht zuhause Gewalt.

Die meisten Frauen- und Kinderschutzhäuser nehmen keine Frauen auf, die

  • unter 18 Jahre sind,
  • Söhne über 14 Jahre haben,
  • obdachlos sind oder
  • schwerwiegende Suchtprobleme haben.

Hinweis: Bei den Aufnahmevoraussetzungen bestehen Unterschiede zwischen den verschiedenen Frauenhäusern.

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Platz in einem Frauen- und Kinderschutzhaus suchen, können Sie sich direkt an die folgenden Stellen wenden:

  • ein Frauen- und Kinderschutzhaus in Ihrer Nähe
  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle

Die Telefonnummer des für Sie nächstgelegenen Frauen- und Kinderschutzhauses erfahren Sie bei deren Trägern oder aus dem Internet/Telefonbuch. Das örtliche Frauen- und Kinderschutzhaus ist im Internet oder im Telefonbuch oft unter dem Eintrag "Frauen helfen Frauen" verzeichnet.

Erste Unterstützung und Informationen zum Hilfesystem bietet das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar. Unter der Nummer 08000 116 016 oder über eine Online-Beratung, können Sie sich anonym und kostenfrei beraten lassen. Dies ist auch ohne Guthaben auf dem Mobiltelefon möglich. Die Beratung kann in 18 Fremdsprachen, Gebärdensprache und leichter Sprache erfolgen.

Das Angebot gilt für Betroffene, aber auch Angehörige, Freundinnen und Freunde und Fachkräfte.

Qualifizierte Beraterinnen stehen Ihnen vertraulich zur Seite. Sie vermitteln bei Bedarf an Unterstützungsangebote vor Ort.

Fristen

keine

Unterlagen

keine

Kosten

Es entstehen unterschiedlich hohe Kosten für Betreuung und Aufenthalt in einem Frauen- und Kinderschutzhaus.

Wenn Sie Sozialhilfe erhalten, übernimmt der kommunale Träger, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten, die Kosten.

Gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis, müssen Sie selbst für die Kosten Ihres Aufenthalts aufkommen. Die Kosten können aber für einen bestimmten Zeitraum übernommen werden.

Hinweis: Sie können auch in einem Frauen- und Kinderschutzhaus eines anderen Stadt- oder Landkreises untergebracht werden.

Sonstiges

-

Zuständigkeit

das nächstgelegene Frauen- und Kinderschutzhaus

Hinweis: Die Gemeinde-/Stadtverwaltung als Ortspolizeibehörde (üblicherweise das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde) kann Ihnen die Standorte nennen.

Freigabevermerk

17.10.2022 Sozialministerium Baden-Württemberg