Stadt Blumberg


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Getrennte Abwassergebühr

Für die Einleitung von Abwasser in die von der Stadt Blumberg vorgehaltene Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) wird gegenwärtig eine Gebühr erhoben, die an die bezogene Frischwassermenge gekoppelt ist. In dieser Gebühr sind sowohl die Kosten für die Sammlung, Beseitigung und Behandlung von Schmutz- als auch von Niederschlagswasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Niederschlagswassers in die Kanalisation erfolgt derzeit nicht.

Ziel der neuen Gebührenordnung ist eine gerechtere Verteilung der Kosten für die Abwasserbeseitigung entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, vielmehr wird die bestehende Gebühr aufgeteilt (Getrennte Gebühr).
Aufgrund des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010 müssen alle Kommunen die Struktur der Abwassergebühren neu ordnen. Deshalb wird es auch für Blumberg erforderlich, die Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser künftig zu trennen, um damit die Abwassergebühr gerechter aufzuteilen.
Mit der Umsetzung des Projektes wurde die WTE Betriebsgesellschaft mbH aus Hecklingen (Sachsen-Anhalt), beauftragt.

Die Stadt Blumberg hat aus Luftbildern die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück (auch öffentliche Flächen) erfassen lassen. Nach Abgleich mit den amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer bzw. Steuerpflichtigen vom 25.- 27. Juni 2010 zugeschickt bekommen. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässern.
Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit entsprechenden Materialien wie "Ökopflaster"- und Gründachflächen dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung etwas geringer zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.

Nach Rücksendung des Erfassungsblattes werden die Daten ausgewertet und die Gebühren getrennt nach Regen- und Schmutzwasserbeseitigung kalkuliert. Wie hoch der Gebührensatz pro Quadratmeter sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Größe aller im Stadtgebiet in die Kanalisation entwässernden Flächen ermittelt ist.
Dazu wird der Stadtrat die entsprechenden Beschlüsse fassen, sodass mit den im Januar 2011 zu versendenden Bescheiden für jedes Grundstück die Niederschlagswassergebühr und die um die Kosten für die Niederschlagswasserentsorgung verringerte Schmutzwassergebühr getrennt ausgewiesen werden.


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